Hausverwaltung Klein
leistungen

Leistungen

Unter Immobilienverwaltung sind die laufenden Maßnahmen der Geschäftsführung im Eigentümerinteresse zu verstehen, die zur Erhaltung, Verbesserung, Sanierung sowie Bewirtschaftung einer Liegenschaft dienen.

  • Durchführung der Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen der §§ 19 -34 WEG 2002 in der Fassung der WRN 2009 und der ÖNORM 4000.
  • Vertretung der Miteigentümer in allen Hausangelegenheiten vor sämtlichen Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie vor den Finanzämtern unter Beachtung der Vorbehaltsaufgaben anderer Berufe.
  • Führung der Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen, d.h. ordentlich geprüfte Rechnungen namens der Wohnungseigentümergemeinschaft zu bezahlen sowie Belege aufzubewahren.
  • Eröffnung und Schließung eines gesonderten Treuhandkontos für die Eigentümergemeinschaft oder ein auf die Eigentümergemeinschaft lautendes Konto.
  • Verwaltung der Rücklage, fruchtbringende Anlage auf Name der Wohnungseigentümergemeinschaft, jährliche separate Abrechnung der Rücklage.
  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes und der Vorschau gemäß § 29(2) WEG.
  • Verfassung und Abgabe der Umsatzsteuererklärung für die Eigentümergemeinschaft.
  • Vorschreibung und Einhebung aller im Zuge der Verwaltungstätigkeit anfallenden Beträge, wie beispielsweise Betriebs- und Heizkosten, Instandhaltungsbeiträge, Darlehensbeträge, Reparaturraten, Mietzinse aus Vermietung, etc. in monatlichen Raten bzw. Akontierungen.
  • Kontrolle der monatlichen Akontozahlungen und ordentliches Mahnwesen nach kaufmännischen Grundsätzen.
  • Information der Eigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers sowie Einleitung aller erforderlichen rechtlichen Schritten nach spätestens 3 Monaten.
  • Dienstgebervertretung gegenüber dem Hausbetreuer / Reinigungsdienst.
  • Begehung, Kontrolle und periodische Überprüfung des Bauzustandes der Liegenschaft.
  • Veranlassung aller notwendigen Erhaltungsarbeiten, bei Vergabe größerer Reparaturarbeiten Einholung mehrerer Kostenvoranschläge.
  • Unverzügliche Durchführung aller Maßnahmen zwecks Behebung plötzlich auftretender oder ernster Schäden des Hauses.
  • Abschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes.
  • Die Liegenschaft stets angemessen gegen Feuer, Gebäudehaftpflicht, Leitungswasser und Sturmschäden versichert zu halten. Vertretung bei Versicherungsansprüchen.
  • Erstellung der ordentlichen, übersichtlichen Jahresabrechnung bis längstens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres.
  • Abhaltung von Eigentümerversammlungen gemäß § 25 WEG alle zwei Jahre. Erstellung und Versand des jeweiligen Protokolls an alle Eigentümer.
über uns

Über mich

Nach über 15 Jahren in der Immobilienbranche und nach wie vor großer Leidenschaft und Freude an diesem Bereich habe ich mich im November 2014 zum Schritt in die Selbständigkeit entschieden und bin als Einzelunternehmer im Raum Attersee tätig. Es ist mir ein großes Anliegen, Ihre Immobilie mit Umsicht, Verlässlichkeit und persönlichen Engagement zu verwalten.

Brigitte Klein

Beruflicher Werdegang:
1996Matura am BG Vöcklabruck
2001 Abschluss Universitätslehrgang Immobilienberatung und Liegenschaftsmanagement an der Technischen Universität Wien
2008 Abschluss Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg
Seit 2001 Übernahme der familieneigenen Immobilienverwaltung
2008 – 2014 Beschäftigung als Immobilienverwalterin bei der Guttenbrunner Hausverwaltung und Facilitymanagement GmbH in 4861 Schörfling
Seit April 2012 Prokuristin der ProMed Bau GmbH mit Übernahme des Managements des Gesundheitszentrums Seepark Kammer